Krankenkassenleistung nach SGB V
Leistungen nach dem SGB V werden bei medizinischer Notwendigkeit von Ihrem behandelnden Arzt verordnet. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht erforderlich. Die Kosten werden – nach Genehmigung und entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen – in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Leistungsangebot (Auszug)
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden akuter Wunden, z.B. nach OP
- Chronische Wunden z.B. Ulcus cruris (offenes Bein), Dekubitus (Druckgeschwür)
- Richten und verabreichen von Medikamenten: Tabletten, Augentopfen, Salben, Tropfen, Sprays usw.
- Kontrollierte Gabe von BTM und rezeptpflichtigen Arzneimitteln
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionstherapie
- Blutzuckermessung mit Insulingabe
- Überwachung von Blutdruck und Puls
- PEG-Verbände
- Stomaversorgung
- intensivierte Insulintherapie
- Vitalzeichenkontrolle
- Verbände suprap. Katheter
- Legen eines Blasendauerkatheters
- Injektionen s.c.und i.m.
- Infusionstherapie
- Heparinspritzen
- Einlauf
Diese Leistungen werden bei uns nur von medizinischen Fachpersonal durchgeführt, dokumentiert und bei Bedarf an den Haus-, oder Facharzt weitergeleitet.
Alle aufgeführten Leistungen können auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
weitere Leistungen
Auf Wunsch vermitteln wir
- Hausnotruf
- Mittagessen Lieferservice
- Fußpflege
