Pflegeberatung nach §37.3 (SGB XI)

Für wen ist das Beratungsgespräch nach §37.3 wichtig, bzw. bei wem wird das Beratungsgespräch von den Pflegekassen gefordert?

Jede Person, die einen Pflegegrad hat (ab Pflegegrad 2) und Pflegegeld von der Pflegekasse erhält.

Wenn Sie von einer privaten Person zu Hause gepflegt werden und keine pflegerischen Leistungen über einen Pflegedienst in Anspruch nehmen sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst durchzuführen:

  • bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich
  • bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich

Die Kosten des Beratungsgesprächs werden von den Pflegekassen übernommen.

Während dem Einsatz macht sich die Pflegefachkraft ein Bild über den aktuellen Pflege-, und Gesundheitszustand der Patienten. Die Beratung hat zum Ziel, mögliche Probleme vor Ort zu beurteilen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Pflegepersonen anzuleiten und zu sensibilisieren. Hierbei geht es u.a. um folgende Fragen:

  • Benötigt jemand zusätzliche Hilfsmittel?
  • Wird ein höherer Pflegegrad benötigt?
  • Welche Leistungen gibt es außer dem Pflegegeld noch?
  • Wie kann der Pflegedienst die Pflegeperson entlasten?
  • Gibt es eine akute Wunde oder Druckgeschwür?

Die Pflegefachkraft gibt gerne nützliche Tipps vor Ort.

weitere Leistungen

Auf Wunsch vermitteln wir

  • Hausnotruf
  • Mittagessen Lieferservice
  • Fußpflege