Krankenkassenleistung nach SGB V

Leistungen nach dem SGB V werden bei medizinischer Notwendigkeit von Ihrem behandelnden Arzt verordnet. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht erforderlich. Die Kosten werden – nach Genehmigung und entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen – in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Leistungsangebot (Auszug)

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden akuter Wunden, z.B. nach OP
  • Chronische Wunden z.B. Ulcus cruris (offenes Bein), Dekubitus (Druckgeschwür)
  • Richten und verabreichen von Medikamenten: Tabletten, Augentopfen, Salben, Tropfen, Sprays usw.
  • Kontrollierte Gabe von BTM und rezeptpflichtigen Arzneimitteln
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionstherapie
  • Blutzuckermessung mit Insulingabe
  • Überwachung von Blutdruck und Puls
  • PEG-Verbände
  • Stomaversorgung
  • intensivierte Insulintherapie
  • Vitalzeichenkontrolle
  • Verbände suprap. Katheter
  • Legen eines Blasendauerkatheters
  • Injektionen s.c.und i.m.
  • Infusionstherapie
  • Heparinspritzen
  • Einlauf

Diese Leistungen werden bei uns nur von medizinischen Fachpersonal durchgeführt, dokumentiert und bei Bedarf an den Haus-, oder Facharzt weitergeleitet.

Alle aufgeführten Leistungen können auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

weitere Leistungen

Auf Wunsch vermitteln wir

  • Hausnotruf
  • Mittagessen Lieferservice
  • Fußpflege