Krankenkassenleistung nach SGB V
Krankenkassenleistungen nach SGB V werden vom Arzt bei medizinischer Notwendigkeit verordnet, unabhängig ob ein Pflegegrad vorhanden ist. Diese Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Leistungsangebot (Auszug)
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden akute Wunden z.B. nach OP
- Chronische Wunden z.B. Ulcus cruris (offenes Bein), Dekubitus (Druckgeschwür)
- Richten und verabreichen von Medikamenten: Tablette, Augentopfen, Salben, Tropfen, Sprays usw.
- Kontrollierte Gabe von BTM,-rezeptpflichtigen Arzneimitteln
- An-uns Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionstherapie
- Blutzuckermessung mit Insulingabe
- Überwachung des Blutdrucks und Puls
- PEG- Verbände
- Anlegen von Korsetts
- Stomaversorgung
- intensivierte Insulintherapie
- Vitalzeichenkontrolle
- Verbände suprap. Katheter
- Legen eines Blasendauerkatheters
- Injektionen s.c.und i.m.
- Infusionstherapie
- Heparinspritzen
- Einlauf
Diese Leistungen werden bei uns nur von medizinischen Fachpersonal durchgeführt, dokumentiert und bei Bedarf an den Haus-, oder Facharzt weitergeleitet.
Alle aufgeführten Leistungen können auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
weitere Leistungen
Auf Wunsch vermitteln wir
- Hausnotruf
- Mittagessen Lieferservice
- Fußpflege