Krankenkassenleistung nach SGB V

Krankenkassenleistungen nach SGB V werden vom Arzt bei medizinischer Notwendigkeit verordnet, unabhängig ob ein Pflegegrad vorhanden ist. Diese Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Leistungsangebot (Auszug)

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden akute Wunden z.B. nach OP
  • Chronische Wunden z.B. Ulcus cruris (offenes Bein), Dekubitus (Druckgeschwür)
  • Richten und verabreichen von Medikamenten: Tablette, Augentopfen, Salben, Tropfen, Sprays usw.
  • Kontrollierte Gabe von BTM,-rezeptpflichtigen Arzneimitteln
  • An-uns Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionstherapie
  • Blutzuckermessung mit Insulingabe
  • Überwachung des Blutdrucks und Puls
  • PEG- Verbände
  • Anlegen von Korsetts
  • Stomaversorgung
  • intensivierte Insulintherapie
  • Vitalzeichenkontrolle
  • Verbände suprap. Katheter
  • Legen eines Blasendauerkatheters
  • Injektionen s.c.und i.m.
  • Infusionstherapie
  • Heparinspritzen
  • Einlauf

Diese Leistungen werden bei uns nur von medizinischen Fachpersonal durchgeführt, dokumentiert und bei Bedarf an den Haus-, oder Facharzt weitergeleitet.

Alle aufgeführten Leistungen können auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

weitere Leistungen

Auf Wunsch vermitteln wir

  • Hausnotruf
  • Mittagessen Lieferservice
  • Fußpflege