Betreuungsleistungen nach §45b (SGB XI)

Für Pflegende Angehörige eine sichere Auszeit!

Sie dient zur Entlastung der Pflegenden Angehörigen. Und ist unabhängig vom Pflegegeld. Es stehen monatlich 125 € zur Verfügung.

Die Betreuungsleistungen stehen jedem ab Pflegegrad 1 zu. Der Pflegedienst rechnet diese Leistung direkt mit der Pflegekasse ab.

  • Beaufsichtigung und sinnvolle Beschäftigung von Pflegebedürftigen
  • Spazieren gehen
  • Begleitung und Unterstützung beim Einkauf
  • Apothekenbesuch
  • leichte Gartenarbeit
  • Gesellschaftsspiele
  • Kaffeeklatsch
  • Lesen, Vorlesen, Basteln, Konzentrationsspiele
  • Gemeinsam zum Seniorencafé gehen
  • Begleitung bei Aktivitäten, z.B. Arztfahrt usw.

Alle aufgeführten Leistungen können auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

weitere Leistungen

Auf Wunsch vermitteln wir

  • Hausnotruf
  • Mittagessen Lieferservice
  • Fußpflege