Betreuungsleistungen nach §45b (SGB XI)

Für Pflegende Angehörige eine sichere Auszeit!

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieses Budget kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden – beispielsweise für Alltagsbegleitung, gemeinsame Aktivitäten oder Unterstützung im Haushalt. Wir unterstützen Sie dabei, dieses Budget optimal zu nutzen und den Alltag spürbar zu erleichtern.

Die Betreuungsleistungen stehen jedem ab Pflegegrad 1 zu. Der Pflegedienst rechnet diese Leistung direkt mit der Pflegekasse ab.

  • Beaufsichtigung und sinnvolle Beschäftigung von Pflegebedürftigen
  • Spazieren gehen
  • Begleitung und Unterstützung beim Einkauf
  • Apothekenbesuch
  • leichte Gartenarbeit
  • Gesellschaftsspiele
  • Ausflüge
  • Begleitung zum Seniorencafé
  • Lesen, Vorlesen, Basteln, Konzentrationsspiele
  • Begleitung bei Aktivitäten, z.B. Arztfahrt usw.

Alle aufgeführten Leistungen können auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

weitere Leistungen

Auf Wunsch vermitteln wir

  • Hausnotruf
  • Mittagessen Lieferservice
  • Fußpflege