Betreuungsleistungen nach §45b (SGB XI)
Für Pflegende Angehörige eine sichere Auszeit!
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieses Budget kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden – beispielsweise für Alltagsbegleitung, gemeinsame Aktivitäten oder Unterstützung im Haushalt. Wir unterstützen Sie dabei, dieses Budget optimal zu nutzen und den Alltag spürbar zu erleichtern.
Die Betreuungsleistungen stehen jedem ab Pflegegrad 1 zu. Der Pflegedienst rechnet diese Leistung direkt mit der Pflegekasse ab.
- Beaufsichtigung und sinnvolle Beschäftigung von Pflegebedürftigen
- Spazieren gehen
- Begleitung und Unterstützung beim Einkauf
- Apothekenbesuch
- leichte Gartenarbeit
- Gesellschaftsspiele
- Ausflüge
- Begleitung zum Seniorencafé
- Lesen, Vorlesen, Basteln, Konzentrationsspiele
- Begleitung bei Aktivitäten, z.B. Arztfahrt usw.
Alle aufgeführten Leistungen können auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
weitere Leistungen
Auf Wunsch vermitteln wir
- Hausnotruf
- Mittagessen Lieferservice
- Fußpflege
