Betreuungsleistungen nach §45b (SGB XI)
Für Pflegende Angehörige eine sichere Auszeit!
Sie dient zur Entlastung der Pflegenden Angehörigen. Und ist unabhängig vom Pflegegeld. Es stehen monatlich 125 € zur Verfügung.
Die Betreuungsleistungen stehen jedem ab Pflegegrad 1 zu. Der Pflegedienst rechnet diese Leistung direkt mit der Pflegekasse ab.
- Beaufsichtigung und sinnvolle Beschäftigung von Pflegebedürftigen
- Spazieren gehen
- Begleitung und Unterstützung beim Einkauf
- Apothekenbesuch
- leichte Gartenarbeit
- Gesellschaftsspiele
- Kaffeeklatsch
- Lesen, Vorlesen, Basteln, Konzentrationsspiele
- Gemeinsam zum Seniorencafé gehen
- Begleitung bei Aktivitäten, z.B. Arztfahrt usw.
Alle aufgeführten Leistungen können auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
weitere Leistungen
Auf Wunsch vermitteln wir
- Hausnotruf
- Mittagessen Lieferservice
- Fußpflege