Private Leistungen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie wir eine direkte Abrechnung durchführen können:
- Sie sind privat versichert – wir rechnen direkt mit Ihnen ab und Sie reichen unsere Rechnungen wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
- Ihr Hausarzt hat Ihnen Behandlungspflege gemäß SGB V verordnet und Ihre Krankenkasse lehnt eine Kostenübernahme ab – nehmen sie ab dem Zeitpunkt der Ablehnung weiterhin Pflegedienstleistungen in Anspruch, werden diese Leistungen privat in Rechnung gestellt.
- Sie nehmen Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch, die Ihr monatliches Sachleistungsbudget übersteigen – gemäß Ihrer Pflegestufe wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet – alle darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen werden privat in Rechnung gestellt.
- Sie wünschen zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Pflegekassen oder Krankenkassen enthalten sind oder nicht genehmigt wurden. Diese Leistungen werden nach Dauer des Einsatzes abgerechnet.
- Sie benötigen Hilfe bei – der Antragstellung auf Pflegeeinstufung oder beim Ausfüllen von sonstigen Formularen. Diese Leistungen werden nach Dauer des Einsatzes abgerechnet.
- Wir übernehmen für Sie auf Wunsch – Beantragung und Abholung von ärztlich ausgestellten Verordnungen, Bestellung und Abholung von Rezepten, Bestellung und Abholung von Medikamenten und Bedarfsmittel aus der Apotheke. Diese Leistungen werden nach Dauer des Einsatzes abgerechnet.
weitere Leistungen
Auf Wunsch vermitteln wir
- Hausnotruf
- Mittagessen Lieferservice
- Fußpflege