Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Beantragung eines Pflegegrads erfolgt über die Pflegeversicherung. Den Erstantrag können Sie sich von der Pflegekasse zuschicken lassen. Oder auf der Homepage der Pflegekasse unter „Formulare/Anträge“ selbst ausdrucken. Dieser wird an die Pflegekasse zurück geschickt und wird dann direkt an den medizinischen Dienst weitergegeben. Nach 1-2 Wochen erhalten Sie dann Post vom Medizinischen Dienst. Die darin erhaltenen Unterlagen müssen ausführlich ausgefüllt werden.

Am Besten nutzen Sie die Zeit bis sie Post erhalten und besorgen sich Kopien von Arztbriefen und aktuelle Medikamentenplänen. Diese werden zu den Papieren beigelegt.

Um die individuelle Pflegebedürftigkeit von Personen festzustellen, hat der Gesetzgeber Kriterien bestimmt, nach denen der Grad der Pflegebedürftigkeit eingestuft werden kann. Früher erfolgte die Einteilung in drei Pflegestufen, seit 2017 wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden. 

Wenn wir freie Kapazitäten haben, können wir in der Regel sehr schnell mit der Pflege zu Hause beginnen – oftmals funktioniert das auch bereits am Folgetag. 

Sie können Hilfe bei der täglichen Körperpflege, bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme bekommen, sowie im Bereich Mobilität und bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Ebenfalls gehören Beratungen, Betreuungsleistungen (z. B. Beschäftigung, Spaziergänge usw.) und behandlungspflegerische Leistungen (z. B. Medikamentengaben, Injektionen, Wundversorgung) zu unserem Angebot. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Leistungen.

Die Pflegekasse unterstützt behindertengerechtes Wohnen. Sie bezuschusst Umbaumaßnahmen und falls ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, so stellt sie auch Gelder für den Umzug zur Verfügung.

Alle Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen, sind Pflegehilfsmittel. Dabei unterscheidet man zwischen technischen Hilfsmitteln, wie z.B. einem Pflegebett, Rollator usw. und Verbrauchsprodukten wie z.B. Einmalhandschuhen und Betteinlagen usw.

Die Pflegekassen haben ein Pflegehilfsmittel-Verzeichnis. Dieses informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden. Falls das nötige Hilfsmittel nicht von der Krankenkasse erstattet wird, zahlt dann die Pflegekasse.

Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Hilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 die monatlichen Kosten. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige über längere Zeit alleine ist. Und im Notfall nicht eigenständig Hilfe holen kann.

Den Antrag auf Übernahme der Kosten kann bei der Pflegekasse gestellt werden. Informieren Sie sich bei verschiedenen Anbietern über deren Leistungsumfang und Tarife.

Das ist davon abhängig, welcher Pflegegrad vorliegt und wie viel Unterstützung Sie benötigen. Der Gesetzgeber hat die Pflegeversicherung als eine Art Teilkaskoversicherung konzipiert. Es kann also sein, dass Sie gerne mehr Unterstützung, Pflege und Betreuung hätten, als Ihr Pflegegrad abdeckt. Dann müssen Sie die Leistungen darüber hinaus selbst bezahlen. Das halten wir aber transparent vorab in einem „Kostenvoranschlag“ fest. So gibt es keine Überraschungen und Sie können immer sicher sein, dass keine unerwarteten Kosten auf Sie zukommen.

Sollte sich Ihr Bedarf ändern, können unsere erfahrenen Pflegekräfte übrigens sehr gut einschätzen, ab wann ein Antrag auf Höherstufung in den nächsten Pflegegrad sinnvoll ist. Dabei unterstützen wir Sie auch gerne, wenn dies gewünscht ist.

Wir bemühen uns die mit Ihnen vereinbarten Zeiten einzuhalten. In der Regel klappt das auch gut. Dennoch kann auch einmal etwas dazwischenkommen, wie zum Beispiel ein Notfall oder im Winter bei Schneeglätte.

Und wenn Sie etwas vorhaben, zum Beispiel, weil Sie übers Wochenende die Kinder besuchen möchten? Kein Problem, bitte informieren Sie uns mindestens einen Tag vorher.

Übrigens: Falls der Pflegebedürftige zeitweise in ein Krankenhaus oder zur Reha muss, ruht die Pflegetätigkeit, bis er die Pflege zu Hause wieder benötigt. Das Zeitfenster in der Pflegetour kann für einen gewissen Zeitraum reserviert werden.

Außerhalb der Öffnungszeiten sind wir für unsere Patienten in Notfällen  24 Stunden 365 Tage über die Notfall Telefonnummer immer erreichbar. Diese Nummer ist auf der Patientenakte auf dem Deckblatt oben rechts angegeben.

Wir nehmen Datenschutz und Schweigepflicht sehr erst. Daher dürfen wir nur Personen Auskunft geben, die der Kunde zuvor benannt bzw. bevollmächtigt hat. Vertraulichkeit gilt übrigens auch für Auskünfte über unsere Mitarbeiter.

Pflegebedürftige können nach dem Gesetz den Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Pflegedienst kann den Vertrag nur mit einer Frist von 4 Wochen beenden.

Erhält eine pflegebedürftige Person (Pflegegrad 2-5) aus der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen, spricht man Kombinationspflege. Das heißt, der Pflegebedürftige wird zu Hause sowohl von einem Angehörigen als auch von einem Pflegedienst versorgt und betreut.

Sofern das Budget für Sachleistungen durch den Pflegedienst nicht ausgeschöpft worden ist, erhält der Pflegebedürftige ein anteiliges Pflegegeld. Dazu muss er vorab ein Antrag auf Kombinationsleistungen bei der Pflegekasse stellen.

Gesundheitsdaten von Patienten sind auf Empfehlung der Ärztekammern und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der höchsten Schutzklasse 3 mit den Sicherheitsstufen 4 bis 7 zuzuordnen. Patientendaten sind sehr begehrte Daten auf dem Schwarzmarkt und unterliegen einer sehr hohen Sicherheitsstufe. Damit wir uns um die Pflegerischen Tätigkeiten kümmern können und alle Daten sicher sind, haben wir die Sicherheit Ihrer Daten in die Hände von Experten gelegt. Die Daten werden bei einem externen deutschen Hoster mit über 15 Jahren Erfahrung gespeichert. Deren Rechenzentren laufen zu 100% mit Ökostrom und sind nach TÜV Süd ISO 27001 zertifiziert.