Übergangspflege

Sie hatten eine Operation, ambulante Behandlung, oder andere medizinische Gründe und benötigen Hilfe bei der Körperpflege oder im Haushalt? Dann steht Ihnen über einen kurzen Zeitraum Übergangspflege zu. Wichtig ist, dass der Versicherte noch keinen Pflegegrad hat. Diese Leistung wird bis zu vier Wochen genehmigt, in Ausnahmefällen kann diese auch länger genehmigt werden.

Durch eine Ärztliche Verordnung für die Krankenkasse, haben Versicherte Anspruch auf eine „grundpflegerische und hauswirtschaftliche“ Versorgung von einem ambulanten Pflegedienst.

Die Verordnung für die Leistung stellt das Krankenhaus oder der Hausarzt aus. Diese muss vom Pflegedienst ausgefüllt und an die Krankenkasse geschickt werden.

weitere Leistungen

Auf Wunsch vermitteln wir

  • Hausnotruf
  • Mittagessen Lieferservice
  • Fußpflege