Übergangspflege

Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt

Die Übergangspflege unterstützt Versicherte nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn eine anschließende Versorgung im häuslichen Umfeld vorübergehend nicht sichergestellt ist.

Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn nach einer Operation oder Behandlung kurzfristig Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilisation oder im Haushalt benötigt wird.

Die Leistung wird in der Regel über eine ärztliche Verordnung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) beantragt und von der Krankenkasse genehmigt. Sie Versorgung erfolgt anschließend durch einen ambulanten Pflegedienst.

Je nach medizinischer Situation kann die Übergangspflege für einen begrenzten Zeitraum bewilligt werden.

Die Verordnung wird in der Regel vom Krankenhaus oder vom behandelnden Arzt ausgestellt und anschließend über den Pflegedienst bei der Krankenkasse eingereicht.

weitere Leistungen

Auf Wunsch vermitteln wir

  • Hausnotruf
  • Mittagessen Lieferservice
  • Fußpflege