Pflegekassenleistungen nach SGB XI
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können Pflegesachleistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Diese umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, hauswirtschaftliche Versorgung und pflegerische Betreuungsleistungen. Wir unterstützen Sie individuell und bedarfsgerecht in Ihrem Alltag.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Unterstützung bei der Körperpflege (Duschen, Baden, Waschen)
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Mund- und Zahnpflege, Rasieren und Kämmen
- Unterstützung beim Toilettengang und bei Inkontinenz
- Mobilisation und Lagerung
- Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
- Vorbeugende Pflegemaßnahmen (z. B. Dekubitusprophylaxe)
- Versorgung von Menschen mit Demenz
- Unterstützung bei der Ernährung, einschließlich Sondenernährung
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Zubereitung von Mahlzeiten und Bereitstellen von Getränken
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen, trocknen und bügeln
- Betten beziehen
- Einkaufen und Erledigung von Besorgungen
- Müllentsorgung
Pflegerische Betreuungsleistungen
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Förderung sozialer Kontakte
- Gedächtnis- und Aktivierungsangebote
- Begleitung bei Spaziergängen, Arztterminen oder Veranstaltungen
- Begleitung zu Behörden und anderen wichtigen Terminen
- Individuelle Betreuung und Beschäftigung
Leistungen der Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades
*Hinweis: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden. Wird die Pflegesachleistung nicht vollständig genutzt, besteht Anspruch auf anteiliges Pflegegeld (Kombinationsleistung).
Alle aufgeführten Leistungen können auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
weitere Leistungen
Auf Wunsch vermitteln wir
- Hausnotruf
- Mittagessen Lieferservice
- Fußpflege
