Pflegekassenleistungen nach SGB XI

Wenn Sie vom medizinischen Dienst bereits begutachtet und in einen Pflegegrad eingestuft wurden, könne Sie Leistungen über die Pflegekasse in Anspruch nehmen.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

  • kleine Pflege oder große Pflege (Duschen, Baden)
  • An- und Auskleiden, Kämmen, Rasieren, Frisieren, Zahnpflege, Toilettengang, Inkontinenzversorgung
  • aktivierende Pflege, spezielle Hautpflege
  • alle notwendigen Prophylaxen z.B. Vorbeugung von Druckgeschwüren
  • Mobilisation in der Wohnung
  • Spezielle Lagerungen bei bettlägerischen Patienten
  • Spezielle Pflege von Demenzkranken
  • Spezielle Krankenbeobachtung, Bilanzierung (der Hausarzt wird ständig über den aktuellen Zustand informiert)
  • Ernährung über eine Sonde

Hilfe bei der Haushaltsführung

  • Vor,- und Zubereiten einer Mahlzeit, Getränke bereitstellen einschließlich anreichen
  • Küche reinigen, abspülen, Bett beziehen, Wäsche waschen, aufhängen und bügeln, Staubsaugen, Müll entsorgen usw.
  • Einkauf, erstellen eines Einkaufzettels

Pflegerische Betreuungsleistungen

  • Hilfe bei der Unterstützung und Bewältigung des Alltags
  • Fördern von sozialen Kontakten
  • Kognitive Aktivierung
  • Begleitung zu Verwandten, Friedhofsbesuch, Veranstaltungen
  • Hilfe bei Behördengängen
  • Spaziergänge

Leistungen der Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades

* Kombinationsleistung: Mischform aus Pflegegeld und Pflegesachleistung., bei dem das Pflegegeld anteilig ausbezahlt wird. Darüber wird vor Leistungsbeginn einen Kostenvoranschlag erstellt.

Alle aufgeführten Leistungen können auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

weitere Leistungen

Auf Wunsch vermitteln wir

  • Hausnotruf
  • Mittagessen Lieferservice
  • Fußpflege