Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Sie dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn diese vorübergehend verhindert sind – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Termine.
Während dieser Zeit übernehmen wir die Pflege und Betreuung zuverlässig in der vertrauten Umgebung, sodass die Versorgung ohne Unterbrechung sichergestellt ist.
Seit dem 01.07.2025 steht hierfür ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 € zur Verfügung. Gerne beraten Sie zu den Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie und gerne an – wir beraten Sie persönlich!
weitere Leistungen
Auf Wunsch vermitteln wir
- Hausnotruf
- Mittagessen Lieferservice
- Fußpflege
